Zum Inhalt springen Zur Navigation springen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Fonds Soziales Wien arbeitet kontinuierlich daran, seine Webseiten im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.obdach.wien

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Fehlende oder mangelnde Alternativtexte bei manchen Bildern
  • Die Überschriftenstruktur ist an manchen Stellen nicht ganz ausreichend
  • Die Auszeichnung des Main Container fehlt
  • Labels sind nicht an allen Stellen korrekt eingebunden
  • Listen sind an manchen Stellen nicht ganz optimal eingesetzt
  • Links im Inhaltsbereich werden tlw. nur durch einen Farbunterschied gekennzeichnet
  • Fehlerhandling bei Formularen ist nicht ganz ausreichend
  • Links sind an manchen Stellen leer bzw. nicht ganz aussagekräftig
  • Der Kontrast passt an ein paar Stellen nicht (auch der „nicht text“ Kontrast)
  • Der Tastaturfokus hat an ein paar Stellen nur die Defaultoutline
  • Der HTML Code hat an einigen Stellen relevante Fehler
  • Vollständige Tastatur Bedienbarkeit ist bei einigen Elementen nicht gegeben

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Adaption der unter Punkt a) gelisteten Unvereinbarkeiten führt zu „unverhältnismäßig hohem Aufwand“, da die Webseite www.obdach.wien aktuell einem Soft Relaunch unterzogen wird. Im Zuge dieser Anpassungen werden oben angeführte Punkte behandelt.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Online-Karten und Kartendienste, da bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 03.09.2020 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Beraterfirma von 12 Seiten der Webseite www.obdach.wien (04.12.2019, PDF 36 Seiten)

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

Per E-Mail an: webcenter@fsw.at

Verantwortlich für diese Seite:

Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation webcenter@fsw.at Kontaktformular

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.